Seit einiger Zeit haben Unternehmen die Möglichkeit die Forschungszulage zu beantragen. Wie der Ablauf des Antrags auf Forschungszulage abläuft und viele weitere Fragen, stellen sich die Interessenten im Vorfeld. Wir schaffen Klarheit im Dschungel der Forschungszulage.
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen laut Forschungszulagengesetz
Im Prinzip ist jedes steuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik antragsberechtigt. Es ist sogar unwichtig wie groß das Unternehmen ist oder in welcher Gewinnsituation es sich derzeit befindet. Das wichtigste ist jedoch, dass es Forschungs- sowie Entwicklungsarbeiten leistet.
Auch Auftragsforschung ist über die Forschungszulage abgedeckt, so lange sie innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vermittelt wird. Mit der Forschungszulage ist es ebenfalls möglich Kooperationsprojekte zu starten und fördern zu lassen. So können zum Beispiel Unternehmen und Forschungseinrichtungen ein gemeinsames Projekt, im Sinne der Förderung starten.
Was ist ein FuE-Vorhaben?
Laut des Forschungszulagengesetz (FZulG) ist Forschung und Entwicklung ein Vorhaben, welches wesentliche Verbesserungen oder sogar Neuentwicklungen erzeugt. Das deckt Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung ab. Die Ergebnisse der Projekte sollen einen deutlich erkennbaren wissenschaftlichen oder technischen Fortschritt erzeugen. Somit ist selbstverständlich das Verwenden von bereits existierenden Produkten, Dienstleistungen beziehungsweise Verfahren nicht im Sinne der Förderung.
Das zweistufige Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist ein zweistufiger Prozess. Um die Forschungszulage er erhalten, muss jeder Antragsteller beide Phasen vollständig durchlaufen, denn ohne erfolgreichen Abschluss der ersten Phase ist keine weitere Antragstellung möglich.
Phase 1: Die Bescheinigung
Als erstes steht für Unternehmen das Beantragen der Bescheinigung bei der sogenannten „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ (BSFZ) an. Hier erfragt das Unternehmen, ob die Bescheinigungsstelle bestätigt, dass Forschung und Entwicklung im Sinne der Forschungszulage betrieben wird. Somit ist die Bescheinigung ein Nachweis der Forschungstätigkeit beziehungsweise der Innovation.
Die Bescheinigung kann sowohl postalisch als auch über das eigene web-Portal elektronisch erfolgen. Den Antrag stellt das Unternehmen vor, während oder nach dem Projekt.
Erst bei Erhalt der Bescheinigung ist das starten der zweiten Antragsphase, die Beantragung der eigentlichen Forschungszulage möglich.
Phase 2: Beantragung beim Finanzamt
Voraussetzung für diesen Schritt ist der Besitz der Bescheinigung aus Schritt 1. Liegt sie dem Unternehmen vor, kann man die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragen. Aufgabe des Finanzamts ist es im folgenden, die Bemessungsgrundlage der Förderung zu bestimmen. Am Ende eines Wirtschaftsjahres erteilt es dann die Forschungszulage mit der nächsten Festsetzung der Einkommens- oder Körperschaftssteuer in Form einer steuerlichen Rückzahlung.
Der Antrag
Für den Antrag benötigt das Unternehmen Firmen- und Verflechtungsbeschreibungen. Außerdem soll eine detaillierte Beschreibung des FuE-Projekts beiliegen. Diese beinhaltet beispielsweise:
- Forschungs- und Entwicklungsziele
- Technischer bzw. wissenschaftlicher Zweck
- Stand der Technik
- Technische Risiken
- Methoden
- Vorgehensweisen
Weitere Fragen
Sie haben noch weitere Fragen zum Ablauf des Antrags auf Forschungszulage? Dann besuchen Sie unser FAQ. In diesem finden Sie weitere Informationen zur Forschungszulage.
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