Die GRW Reform ist nicht nur ein Schritt zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Strukturpolitik. Bund und Länder reagieren mit diesen Anpassungen auf die sich ändernden wirtschaftlichen Bedingungen, insbesondere das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 und den demografischen Wandel.
Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)
Die GRW Förderung ist ein Instrument der deutschen Strukturpolitik, das von Bund und Ländern gemeinsam getragen wird. Ihr übergeordnetes Ziel besteht darin, die Wirtschaft in strukturschwachen Regionen zu stärken, indem Investitionen in Gewerbe und regionale Entwicklung gefördert werden. Seit ihrer Einführung in den 1970er Jahren wurden über 150.000 Investitionsprojekte angestoßen und insgesamt 78 Milliarden Euro investiert. Dadurch konnten rund 4,8 Millionen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert sowie die Beschäftigungs- und Einkommenssituation in den Regionen nachweislich verbessert werden. Am 1. Januar 2023 trat die bisher umfangreichste GRW Reform in Kraft.
Ein Blick auf die GRW Reform: Wesentliche Änderungen im Überblick
Die aktuellen gesellschaftlichen und strukturpolitischen Herausforderungen wie der Klimawandel, die Energiekrise und der demografische Wandel stellen strukturschwache Regionen vor große Herausforderungen und erfordern Anpassungen. Die neue GRW Reform berücksichtigt diese Themen und integriert sie in den GRW Koordinierungsrahmen von Bund und Ländern.
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Erweiterung der Zielsystematik: Neue Schwerpunkte der Reform
Seit Beginn der Gemeinschaftsaufgabe war das Hauptziel der Förderung die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Sicherung bestehender. Heutzutage erfordern jedoch Faktoren wie Fachkräftemangel, Innovationen, Digitalisierung und Produktivitätssteigerung vermehrt Investitionen von Unternehmen. Die alleinige Fokussierung auf die Beschäftigungssteigerung greift daher laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu kurz, weshalb die Zielsystematik nun auf drei Hauptziele erweitert wird:
- Ausgleich von Standortnachteilen
- Schaffung und Sicherung von Beschäftigung zur Steigerung von Wohlstand und Wachstum
- Beschleunigung der Transformation zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft
Vereinfachte Voraussetzungen: Fördermöglichkeiten für regionale Unternehmen
Um die eigenständige Regionalentwicklung und regionale Wertschöpfungsketten zu stärken, entfällt die bisherige Exportorientierung. Die bisherige Anforderung, dass Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen überregional (im Umkreis von mindestens 50 km) absetzen müssen, um gefördert zu werden, wurde abgeschafft. Somit können nun auch Unternehmen, die lokal tätig sind, von der Förderung profitieren.
Das BMWK vereinfacht auch die Voraussetzungen in Bezug auf die Absatzstruktur der Unternehmen. Zukünftig ist dies keine Voraussetzung mehr, stattdessen wird die Förderung anhand der Art der Tätigkeit und ihrer regionalwirtschaftlichen Auswirkungen beurteilt. Die förderfähigen Tätigkeiten werden in einer Positivliste zusammengefasst und nach Wirtschaftszweigen klassifiziert.
Die Gemeinschaftsaufgabe bleibt auch mit der GRW Reform branchenoffen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die nicht in der genannten Positivliste aufgeführt sind, eine Förderung erhalten können, sofern sie Tarifbindungen unterliegen oder tarifgleiche Löhne zahlen. Dies soll die Entlohnung und Qualität der Arbeit unterstützen.
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Fokus auf klimafreundliche Investitionen
Die GRW Reform erleichtert zudem die Voraussetzungen für forschungsintensive und klimafreundliche Investitionen. Dies belohnt Maßnahmen, die umweltfreundlich und nachhaltig sind. Beispielsweise erhalten Projekte zur Weiternutzung oder Umgestaltung bestehender Industrie- und Gewerbeflächen eine umfassendere Förderung als die Erschließung neuer Infrastruktur. Gleiches gilt für die Eigenproduktion erneuerbarer Energien und andere Aktivitäten im Bereich der nachhaltigen Wirtschaft.
Förderung der Regionale Daseinsvorsorge
Die Förderung der regionalen Daseinsvorsorge ist ein wichtiger Bestandteil der GRW Reform. Maßnahmen zur Verbesserung der Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsstruktur werden zukünftig unterstützt, sofern sie zur regionalen Daseinsvorsorge beitragen. Gemeinden haben nun die Befugnis zu entscheiden, welche Faktoren der regionalen Daseinsvorsorge gefördert werden sollen.
Das neue Regelwerk ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Während einer Übergangszeit von einem Jahr haben die Länder die Wahl zwischen den neuen und alten Regelungen.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
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