Die Forschungszulage bietet Unternehmen in Deutschland finanzielle Unterstützung zur Umsetzung Ihrer Innovationsvorhaben. Mit Hilfe dieser steuerlichen Förderung können so Projekte umgesetzt werden. Um einen Antrag auf Forschungszulage zu stellen, gibt es einige Dinge zu beachten.
Über den Antrag auf Forschungszulage
Die Forschungszulage ist ein staatliches Förderinstrument, das Unternehmen mit steuerlicher Förderung dabei unterstützt, FuE-Projekte zu finanzieren. Gefördert werden 25 Prozent der Arbeitgeberbruttokosten der Forschung und Entwicklung und 15 Prozent der Kosten für Auftragsforschung. So können pro Jahr bis zu 1 Million Euro Förderung erreicht werden.
Gefördert werden alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, vom Start-Up bis zum Großunternehmen, unabhängig der Branche oder der Technologie. Der Antrag auf Forschungszulage startet im ersten Schritt immer mit der sogenannten Bescheinigung. Diese dient als Beleg für die Forschungstätigkeit und entspricht einer technischen Projektbeschreibung. Wird eine positive Bescheinigung ausgestellt, so können Antragsteller im zweiten Schritt ihren Rechtsanspruch auf die Forschungszulage beim Finanzamt geltend machen.
Zu beachten ist außerdem, dass ein Antrag auf Forschungszulage an keine Frist gebunden ist. Er kann sowohl nach Abschluss des Projekts, während oder vor des Projekts gestellt werden. Wird ein Antrag rückwirkend gestellt, so können Sie derzeit noch die letzten vier Jahre (maximal bis 2020) geltend machen.
Wie Sie mit Beratung einen erfolgreichen Antrag stellen können
Die Zusammenarbeit mit einem Beratungsunternehmen hat einige Vorteile. Sie können sicher gehen, dass Förderungen optimal beantragt und so optimale Fördersummen erreicht werden.
So sieht eine Beratung aus:
- Identifikation von Projekten, die für einen Antrag auf Forschungszulage geeignet sind.
- Beantragung Ihrer Förderung im Full-Service: Ausarbeitung des technischen Projektantrags für die Bescheinigungsstelle, sowie Einreichung und ggf. Kommunikation mit der Prüfstelle
- Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt: Sofern die Tätigkeiten unter das Steuerberatergesetz fallen, werden diese durch unseren Kooperationspartner durchgeführt oder Ihren Steuerberater. Durch die enge Zusammenarbeit ist es für Sie wie aus einer Hand.
Das Beste: Sie haben keinerlei Aufwand mit dem Antrag, sondern können sich ganz auf Ihre Forschung und Entwicklung einlassen, ohne die bürokratischen Hürden eines Förderantrags.
Deswegen sollten Sie sich den Antrag auf Forschungszulage nicht entgehen lassen
In erster Linie erhalten Sie natürlich finanzielle Unterstützung und können so die Projekte finanziell ermöglichen. Des Weiteren werden dadurch FuE-Projekte voran getrieben, d.h. Sie entwickeln neue Produkte, Technologien oder Dienstleistungen und bauen damit Ihre Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens aus. Gleichzeitig können durch gemeinsame FuE-Projekte Synergien sowie Know-How entstehen, die Ihnen langfristig von Vorteil sind.
Deswegen empfehlen wir: Starten Sie jetzt mit uns Ihren Antrag auf Forschungszulage und sichern Sie sich Ihre steuerliche Förderung.