Forschungszulage
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Unsere Services zur Forschungszulage
Projektevaluierung & Fördercheck
Wir beraten Sie, welche Förderungen für Ihre Forschung und Entwicklung in Frage kommen. Profitieren Sie von unserer Beratung!
Wir finden die bestmögliche Förderung
In unserer Forschungszulage Beratung erarbeiten für Sie ein maßgeschneiderte Förderkonzept und beraten Sie hinsichtlich Ihrer bestmöglichen Förderung.
Beantragung im Full-Service
Wir nehmen Ihnen den organisatorischen Aufwand ab, um die Forschungszulage zu beantragen. Wir übernehmen den Antrag der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ).*
Sie profitieren von unserer Expertise
Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen aus sämtlichen Industriebereichen in Deutschland hinsichtlich Forschung und Entwicklung, Innovation und Fördermöglichkeiten.
+49 681 976898-10
info@dorucon.de
Forschungszulage im Überblick
Wer wird gefördert?
Alle steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland können einen Antrag stellen.
Was wird gefördert?
Personalkosten, die im Rahmen von Forschung und Entwicklung entstehen sowie Forschungsausgaben an Dienstleister.
Wie wird gefördert?
In Form einer steuerlichen Förderung am Ende des Wirtschaftsjahres
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung und steht Unternehmen seit 2020 zur Verfügung. Die steuerliche Forschungsförderung ist in einem eigenständigen Gesetz verankert (kurz: FzulG). Das Gesetz FzulG regelt somit die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen der Forschungszulage. Es handelt sich dabei um eine Form der indirekten Projektförderung, da die FuE-Projekte rückwirkend in Form einer Steuerrückzahlung gefördert werden. Bis 2024 stehen dafür rund 5,6 Milliarden Euro im Fördertopf bereit.
Alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, können die Förderung für Forschung und Entwicklung in einem zweistufigen Antragsverfahren beantragen. Gefördert werden die Personalkosten in Form der Arbeitgeberbruttogehälter, die dem FuE-Vorhaben zuzuordnen sind, mit einem Fördersatz von 25 Prozent. Begrenzt wird die Bemessungsgrundlage bei 4 Millionen Euro.
Die Beantragung erfolgt in einem zweistufigen Antragsverfahren: Im ersten Schritt muss die Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) beantragt werden. Hier geht es vor allem um die technologische Beschreibung des Projektes, die dazu dient, die Forschung und Innovation nachzuweisen.
Gewährt die BSFZ die Bescheinigung, so kann im zweiten Schritt der eigentliche Antrag zur Forschungszulage beim Finanzamt eingereicht werden.* Das Finanzamt legt dann die Höhe fest und zahlt die steuerliche Förderung mit der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer aus.
Mit Beratung zur Forschungszulage – unsere Leistungen
Seit 10 Jahren beraten wir erfolgreich bundesweit kleine, mittlere und große Unternehmen aus sämtlichen Industriebereichen hinsichtlich Innovation, Investition und Förderprogrammen. In jedem Fall finden wir den geeigneten Zuschuss und übernehmen außerdem die Beantragung im Full-Service.
In unserer Forschungszulage Beratung prüfen wir Ihr Projekt auf die Voraussetzungen der steuerlichen Förderung und erstellen Ihr persönliches Förderkonzept.
Bei der Beantragung der Bescheinigung haben Sie keinerlei Aufwand, wir bereiten Ihre Anträge unterschriftsfertig für Sie vor und stehen außerdem bei Rückfragen der Bescheinigungsstelle und des Finanzamtes zur Verfügung.*
Füllen Sie einfach unseren kostenfreien Fördercheck aus – und wir melden uns zeitnah bei Ihnen mit unserer Einschätzung und unseren Empfehlungen. Der Fördercheck ist für Sie vollkommen kostenfrei und unverbindlich.
Kostenfreier Fördercheck – Jetzt ausfüllen
Ablauf einer Beratung
Projektevaluation
Beantragung im Full Service
Prüfung & Bewilligung
Forschungszulage erhalten
Projektprüfung & Beantragung
Wir prüfen im Rahmen unserer Beratung, ob Ihre FuE-Vorhaben für die steuerliche Forschungsförderung in Frage kommen oder andere Förderprogramme dafür geeignet sind. Dafür stellen wir Ihnen unseren kostenfreien Fördercheck zur Verfügung. So bekommen Sie zeitnah die Einschätzung unserer Berater, ob Ihre Projekte die Voraussetzung der Forschungszulage erfüllen. Können wir ihnen somit die steuerliche Förderung empfehlen, oder kommen andere Programme in Frage, bieten wir Ihnen zudem die Antragstellung an – im Full Service. Sie haben somit keinerlei Aufwand – wir bereiten die Unterlagen für die Bescheinigungsstelle, als auch für das Finanzamt für Sie zur Unterschrift vor und übernehmen die Einreichung.* Auch bei Rückfragen der Prüfstellen stehen wir Ihnen zur Seite.
Unsere Berater
Dr. Alexander Bommer
Dr. Jörg Rupp
Martin Wagner
+49 681 976898-10
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Vorteile unserer Forschungszulage Beratung
Full Service
Wir bieten unsere Leistungen im Fullservice an. Wir entlasten Sie somit maximal bei der Antragstellung und Abwicklung der Forschungszulage.*
Sie profitieren von unserer Expertise
Aufgrund unserer herausragenden Erfolgsquote arbeiten wir hochgradig erfolgsbasiert. Das gibt Ihnen die Garantie, dass Sie keine hohen fixen Beratungskosten haben
Wir erarbeiten für Sie ein maßgeschneidertes Förderkonzept – und finden Sie die bestmögliche und profitabelste Förderung für Ihre FuE-Vorhaben. Außerdem bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Betreuung durch unseren Full-Service. Das beinhaltet: Projektevaluation, Beantragung, Dokumentation, Abwicklung.*
Ob Forschungszulage, Projektförderung oder andere Fördermöglichkeiten – durch unsere Erfahrung als Innovationsberater und aus der Technologieförderung profitieren Sie sowohl von der steuerlichen Forschungsförderung als auch von anderen Förderprogrammen.
Sie möchten vor unserer Beratung prüfen, ob Ihr Innovationsprojekt förderfähig ist? Kein Problem! Unser kostenfreien Fördercheck gibt Ihnen eine schnelle, sichere und einfache Auskunft.
Bescheinigungsstelle Forschungszulage & Finanzamt: So läuft die Beantragung
Unternehmen können die Forschungszulage in einem zweistufigen Antragsverfahren beantragen. Zunächst wird eine Bescheinigung zum Nachweis der Forschungstätigkeit benötigt. Erst mit dieser kann die eigentliche steuerliche Forschungsförderung beantragt werden. Wo müssen welche Unterlagen eingereicht werden, wie ist der zeitliche Rahmen und was beinhaltet die Beantragung?
Überblick Antragsverfahren
Bescheinigung beantragen
Bescheinigungsstelle (BSFZ)
.
Bescheinigung erhalten
Forschungszulage beantragen
Finanzamt
Förderung erhalten
Unsere Leistungen
Ob steuerliche Forschungsförderung oder andere Förderprogramme – wir evaluieren unverbindlich und kostenfrei Ihr Projekt. Gerne nehmen wir Ihnen auch den organisatorischen Aufwand ab und beantragen sowohl die Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) als auch die Forschungszulage beim Finanzamt im Full-Service*.
Sie wünschen eine persönliche Beratung?
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Termin und suchen gemeinsam mit Ihnen das passende Angebot für Ihr Innovationsprojekt. Einfach anrufen unter 0681 976898-10 oder direkt einen Termin per Mail vereinbaren!
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Zwei Schritte um die Forschungszulage zu beantragen

Schritt 1: Die Bescheinigungsstelle
Für die FuE-Projekte, die die steuerliche Forschungsförderung erhalten sollen, wird einen Antrag auf Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gestellt. Diese prüft daraufhin, ob sich die Projekte um Forschung und Entwicklung handeln, also die Kriterien des Forschungszulagengesetzes (FzulG) erfüllen. Sie legt allerdings nicht fest, in welcher Höhe die Antragsteller begünstigt werden. Der Antrag für die Bescheinigung kann vor oder während des Projektes oder nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt werden. Mit einer positiven Bescheinigung haben Unternehmen einen Rechtsanspruch nach FzulG, im nächsten Schritt die steuerliche Förderung beim Finanzamt beantragen*.

Schritt 2: Die steuerliche Forschungsförderung
Im zweiten Schritt beantragen Unternehmen die steuerliche Forschungsförderung beim jeweils zuständigen Finanzamt. Dieses legt daraufhin die Höhe der Bemessungsgrundlage fest und gewährt schließlich die Forschungszulage als Steuergutschrift.
Da es sich um eine Rückzahlung handelt, wird der Antrag auf Forschungsförderung nach Ende des Wirtschaftsjahres, in dem die Kosten des FuE-Projektes entstanden sind, gestellt.
Über die steuerliche Forschungsförderung
Die steuerliche Forschungsförderung fördert FuE-Projekte von Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Der Zuschuss erfolgt in Form einer Steuerrückzahlung. Die Förderung erfolgt also rückwirkend – am Ende des Wirtschaftsjahres.
Was fördert die steuerliche Forschungsförderung?
Seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung in Kraft. Für die Jahre 2021–2024 stehen rund 5,6 Mrd. Euro zur Verfügung. Alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind laut Forschungszulagengesetz (FZulG) anspruchsberechtigt. Dazu zählen:
- Grundlagenforschung
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Entwicklung
Die steuerliche Forschungsförderung ist außerdem auf keine Branche, Industrie oder Wirtschaftssektor begrenzt. Allerdings schließt sie sogenannte Marktentwicklungen bestehender Produkte oder Verfahren aus. Als Bemessungsgrundlage dienen die Personalkosten (also die Arbeitslöhne und Sozialversicherungsbeiträge), die dem Forschungsprojekt zuzuordnen sind. Diese sind auf maximal 4 Millionen Euro begrenzt. Bei einer Förderquote von 25 Prozent sind so maximal 1 Mio. Euro Steuerrückzahlung pro Wirtschaftsjahr möglich. Bei der Vergabe von Auftragsforschung dienen 60 Prozent der personalbezogenen Forschungsausgaben als Bemessungsgrundlage. Davon werden 25 Prozent gefördert. (Oder: Entgelt x 15 Prozent)
Wen fördert die steuerliche Forschungsförderung?
Alle Unternehmen, die in Deutschland unbeschränkt wie beschränkt steuerpflichtig und nicht steuerbefreit sind und Forschung und Entwicklung betreiben, können die Forschungszulage beantragen. Es gibt weder eine Beschränkung in der Unternehmensgröße noch durch die Gewinnsituation. Auftragsforschung ist nicht auf das Inland begrenzt. So zählen auch Forschungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Auftragsforschung im Sinne des Forschungszulagengesetzes (FzulG). Kooperationsprojekte mit mindestens einem nicht verbundenen Unternehmen oder einer Forschungseinrichtung sind auch förderbar.
Auch Unternehmen in der Verlustphase erhalten die steuerliche Förderung: Ist diese höher als die angesetzte Steuer, wird die Differenz erstattet. (Sinnvoll beispielsweise für Unternehmen in der Wachstumsphase)
Wie fördert die steuerliche Forschungsförderung?
Um die Forschungsförderung zu erhalten, muss das Unternehmen nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen.
Dazu gehört eine Bescheinigung, die die Forschungs- und Innovationseigenschaften des Projektes bestätigt. Diese wird vorab bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt. Die BSFZ ist ein Konsortium aus der AiF Projekt GmbH, der VDI Technologiezentrum GmbH und dem DLR Projektträger.
Hinweis: Die steuerliche Förderung ist kombinierbar mit direkten Förderprogrammen, jedoch ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Werden Personalkosten bereits von einer anderen Förderung abgedeckt, kann die steuerliche Forschungsförderung nicht mehr beantragt werden.
Tipps für Antragsteller
- FuE-Förderung sollte frühzeitig geplant werden
- Personalkosten müssen nachvollziehbar dokumentiert sein
- Je eher die Bescheinigung beantragt wird, desto geringer ist die Vorfinanzierung.
Wir nehmen Ihnen gerne den organisatorischen Aufwand ab. Im Full-Service beantragen wir Ihre Forschungszulage.* Sprechen Sie uns an.
Forschungszulage: FAQ
In unseren Forschungszulage FAQ finden Sie Antworten rund um Ihre Fragen. Wir helfen Ihnen beim Antragsverfahren und sichern Ihnen Ihre Steuerliche Forschungsförderung.
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Was wird gefördert?
Welche FuE Vorhaben werden begünstigt?
Begünstigt werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der
- Grundlagenforschung
- industriellen Forschung
- experimentelle Entwicklung
Grundsätzlich gibt es da keine Einschränkungen. Die FuE-Projekte müssen innovativ sein, das bedeutet laut Gesetz, sie müssen zur systematischen Erweiterung des Wissenstandes beisteuern.
Außerdem ist es erforderlich, bestimmte Kriterien, die eine Innovation nachweisen, zu erfüllen. Zu den Voraussetzungen
Müssen die FuE Projekte zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt sein?
Für alle Vorhaben, sowohl für die eigenen FuE-Projekte als auch für Auftragsforschung, die nach dem 1. Januar 2020 gestartet wurden, kann die neue Forschungszulage beantragt werden.
Welche Aufwendungen sind förderfähig?
- Personalkosten der am Projekt beteiligten Mitarbeiter
- Leistungen eines Einzelunternehmers oder Personengesellschafters, die dem Projekt zuzuschreiben sind
- Pro Woche können maximal 40 Arbeitsstunden berücksichtigt werden.
- Für die in Auftrag gegebenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben betragen die förderfähigen Aufwendungen 60 Prozent des vom Anspruchsberechtigten an den Auftragnehmer gezahlten Entgeltes.
Ist die Forschungszulage De-minimis relevant?
Ja, die Forschungszulage unterliegt der De-minimis-Verordnung. Das bedeutet, dass die Förderung, die ein Unternehmer für seine Eigenleistungen im FuE Projekt erhält, als De-minimis Beihilfe gewertet wird. Die Summe aller erteilten Beihilfen darf damit innerhalb von drei Jahren nicht höher als 200.000 Euro ausfallen.
Wer wird gefördert?
Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Unternehmen, unabhängig ihrer Größe oder Gewinnsituation, die in Deutschland steuerpflichtig sind, können die Forschungszulage beantragen.
Muss der Forschungsauftrag in Deutschland vergeben werden?
Nein. Auftragsforschung innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes kann über die Forschungszulage abgerechnet werden.
Können Unternehmen in der Verlustphase die Steuerrückzahlung erhalten?
Ja, auch Unternehmen in der Verlustphase können die Forschungszulage beantragen. Hier wird ggf. die Differenz der angesetzten Steuer und der Forschungsförderung gezahlt.
Wie wird gefördert?
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Vor Beantragung der Forschungszulage muss der Nachweis der Forschungstätigkeit vorliegen und auch dem Finanzamt übermittelt werden.
- Zum Antrag der Forschungszulage zählen Angaben über:
- den finanziellen, personellen und zeitlichen Umfang des Projektes
- Angaben zum Unternehmen, wie beispielsweise Anschrift, Kontaktdaten, Steuernummer,…
- Angaben zu verbundenen Unternehmen
- Wir empfehlen zur Vorbereitung diese Dokumentationen:
- Ressourcenerfassung der F&E-Arbeit
- Aufzeichnungen über Eigenleistungen des Unternehmers
Muss eine Dokumentation der Arbeiten erfolgen?
Ja, die Arbeiten müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Gefördert wird jedoch nicht die geplante, sondern die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Hier gelten die allgemeinen Grundsätze der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff.
Wie müssen die Aufzeichnungen über den Arbeitseinsatz geführt werden?
Jeder Mitarbeiter, der am Projekt beteiligt ist, muss gesondert geführt werden. Aus der Dokumentation muss dann erkennbar sein, wie viel von der Gesamtarbeitszeit des Mitarbeiters am Projekt gearbeitet wurde. Eine namentliche Aufführung der Arbeitnehmer ist nicht erforderlich.
Wie werden die förderfähigen Kosten ermittelt?
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage werden die anteiligen Bruttoarbeitslöhne aller beteiligten Mitarbeiter summiert.
Gibt es ein festes Beantragungsformat?
Die Beantragung der Forschungszulage wird elektronisch erfolgen, in Form eines amtlichen Formulars.
Wie wird die Forschungszulage ausgezahlt?
Die Forschungszulage wird im Rahmen der nächsten Einkommens- und Körperschaftssteuer durch Anrechnung berücksichtigt. Fällt die Forschungszulage höher aus als die Einkommens- und Körperschaftssteuer wird die Differenz ausgezahlt.
Wann wird gefördert?
Wann kann ich die Forschungszulage beantragen?
Die Forschungszulage wird nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem das FuE Projekt stattgefunden hat bzw. in dem die Kosten entstanden sind, beim zuständigen Finanzamt beantragt.
Wann kann ich die Bescheinigung beantragen?
Der Antrag auf Bescheinigung der Forschungstätigkeit kann hingegen auch bereits vor, während oder nach dem Projekt gestellt werden.
Gibt es für die Forschungszulage eine Einreichungsfrist?
Nein, es gibt keine konkrete Deadline. Ein Antrag kann bis zu vier Jahre nach Entstehung des Anspruches gestellt werden.
Bescheinigungsstelle (BSFZ)
Warum benötige ich eine Bescheinigung?
Die Bescheinigung wird zum Nachweis der Forschungstätigkeit benötigt. Dies ist Voraussetzung zur Beantragung der Forschungszulage.
Was prüft die Bescheinigungsstelle?
Die Bescheinigungsstelle prüft Projekte auf Innovationskriterien. Diese dienen dem Nachweis der Innovationshöhe. Laut Forschungszulagengesetz sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- Neuartig
- Schöpferisch
- Ungewiss
- systematisch
- übertragbar
Wer ist mit der Bescheinigung beauftragt?
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist ein Konsortium, bestehend aus der AiF Projekt GmbH, der VDI Technologiezentrum GmbH und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR Projektträger).
Wie erfolgt die Bescheinigung?
Der Antrag auf die Bescheinigung soll elektronisch, über ein Web-Portal, erfolgen. Wichtig ist, dass die Forschungstätigkeit die Merkmale eines FuE-Projektes beinhaltet. Daraufhin prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage den Antrag und wird bei Bedarf weitere Unterlagen anfordern. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Bescheinigung erstellt und dem Antragssteller übermittelt.
Weitere Fördermöglichkeiten
Kann man die Forschungszulage zusätzlich zu anderen Förderungen beantragen?
Nein, eine Doppelförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das heißt, werden die Personalkosten Ihres FuE-Projektes bereits durch ein Förderprogramm gefördert, kann dafür die Forschungszulage nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Welche Möglichkeiten gibt es neben der Forschungszulage?
Grundsätzlich gibt es attraktive Förderprogramme, die bei FuE-Projekten genutzt werden können. Wir empfehlen in jedem Fall eine Beratung zur Wahl der bestmöglichen Förderung.
*Hinweis: Sofern die Tätigkeiten unter das Steuerberatergesetz fallen, werden diese durch unseren Kooperationspartner durchgeführt oder Ihren Steuerberater. Durch die enge Zusammenarbeit ist es für Sie wie aus einer Hand.