Seit dem ersten Januar 2020 gibt es für Unternehmen die Möglichkeit die Forschungszulage zu beantragen. Aber was wird eigentlich alles durch die Forschungszulage gefördert und worauf muss dabei geachtet werden?
Die Voraussetzungen der Forschungszulage
Zu aller erst ist es unabdinglich, dass das Unternehmen eine positiv ausfallende Bescheinigung vorweisen kann. Diese Bescheinigung beantragt der Antragsteller bei der Bescheinigungsstelle. Sie ist der Nachweis, dass das Unternehmen Forschungstätigkeiten ausführt. Erst mit Erhalt der Bescheinigung ist die eigentliche Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt möglich.
Diese Kriterien müssen erfüllt sein
Um eine positive Bescheinigung erhalten zu können, muss das Vorhaben verschiedene Kriterien erfüllen. Das Vorhaben muss darauf hinauslaufen, dass neue Erkenntnisse erzielt werden (neuartig). Durch das Projekt sollen noch nicht existierende Produkte oder Dienstleistungen entstehen (Schöpferisch). Für die Forschungsarbeit muss ein ausgereifter Plan vorliegen, nachdem die Arbeit durchgeführt wird (Plan). Mit Beendigung des Projekts sollen technologische Unklarheiten sowie technische Schwierigkeiten geklärt sein (Ungewissheit). Zudem ist es ungemein wichtig, dass die Ergebnisse übertragbar und von anderen reproduzierbar sind (Reproduzierbarkeit)
Das wird gefördert
Mit der Forschungszulage werden Löhne und Gehälter, welche für das FuE-Projekt anfallen gefördert. Projekte und FuE-Vorhaben folgender Aufzählung sind beispielsweise förderfähig:
- Neuentwicklungen, Prototypen oder Pilotanlagen
- Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten
- Technologische Grundlagenforschung
- Entwicklung von neuen technischen Verfahren
- Experimentelle Entwicklung
- Ebenfalls fehlgeschlagene Forschung und Entwicklung!
Das ist nicht förderfähig
Oftmals ist man sich trotzdem nicht sicher ob das Projekt auch für die Forschungszulage geeignet ist. Um ein wenig Klarheit zu schaffen folgen einige Vorhaben, welche sicher nicht förderfähig sind:
- innovative Projekte ohne technisches Risiko
- Bau von Prototypen, welche als IngenieuInnen-Leistung bewertet werden können
- Softwareentwicklung (nur in Ausnahmefällen zur Kategorie FuE zu zählen
- komplexe Vorhaben mit ungenügendem Anteil technologischer Unsicherheit
Weitere Informationen
Wer ist antragsberechtigt?
Prinzipiell sind alle steuerpflichtigen, deutschen Unternehmen unabhängig von Größe sowie Gewinnsituation, welche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten betreiben, antragsberechtigt. Auch Kooperationen, zum Beispiel zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind förderfähig.
Auch Auftragsforschung im In- sowie Ausland, ist durch die steuerliche Forschungsförderung förderfähig. Hierbei ist nur wichtig, dass Unternehmen die Forschungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) beauftragen. Sofern das eingehalten wird, ist die Auftragsforschung im Sinne des Gesetztes.
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Sie haben noch Fragen zur Forschungszulage? Dann besuchen Sie doch unser Forschungszulagen FAQ. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Beantragung und zu den Voraussetzungen!
Sie sind sich noch unschlüssig welche Förderung zu Ihnen passt? Mit unserem kostenfreien Fördercheck prüfen wir, welche Förderung am besten für Ihr Projekt geeignet ist.