Voraussetzungen der steuerlichen Forschungsförderung

Seit dem 1 Januar 2020 wird die Forschung und Entwicklung von Unternehmen durch die steuerliche Forschungsförderung unterstützt. Neben der direkten Projektförderung bietet die steuerliche Forschungsförderung, auch Forschungszulage genannt, weitere Möglichkeiten Auftragsforschung sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu fördern. Was sind die Voraussetzungen der steuerlichen Forschungsförderung?

Die steuerliche Forschungsförderung im Überblick

Ziel der steuerlichen Forschungsförderung ist es, die Forschung und Entwicklung an Innovationen für Unternehmen attraktiver zu gestalten. Zudem soll Deutschlands Marktwirtschaft hierdurch nachhaltig gestärkt werden. Vor allem KMU profitieren von den Vorteilen, welche die Förderung mit sich bringt. Alles zu den Nutzen und Zielen der steuerlichen Forschungsförderung erfahren Sie hier.

Voraussetzungen

Unabhängig von der Größe und Gewinnsituation ist es jedem steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland möglich, die Forschungszulage zu beantragen. Vorrangig werden kleine und mittlere Unternehmen gefördert, aber auch Großunternehmen und Kleinstunternehmen werden gefördert.

Voraussetzungen der steuerlichen Forschungsförderung sind im Großen und Ganzen, dass das Projekt innovativ ist. Hierfür definiert der Gesetzgeber die Forschung und Entwicklung als methodische Ausweitung des Wissensstandes und fünf Innovationskriterien. Diese Kriterien gilt es für Unternehmen einzuhalten:

Voraussetzungen der steuerlichen Forschungsförderung

Neuartig

Schöpferisch

Ungewiss

Übertragbar

Systematisch

Voraussetzung der steuerlichen Forschungsförderung – Bescheinigung zum Nachweis der Forschungstätigkeit

Die Beantragung der steuerlichen Forschungsförderung findet in zwei Schritten statt.

Im ersten Schritt wird die Bescheinigung zum Nachweis der Forschungstätigkeit beantragt. Dies ist sowohl vor, während und nach dem Projekt möglich. Dieser Nachweis ist für die Beantragung der steuerlichen Forschungsförderung essentiell. Ohne den Nachweis ist der weitere Schritt unmöglich zu absolvieren.

Sobald die Bescheinigung vorliegt ist es dem Unternehmen möglich die Forschungsförderung zu beantragen. Wichtig ist jedoch, dass dies erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres in welchem die Kosten für das Projekt angefallen sind möglich ist.


Forschungszulage beantragen – so funktioniert’s

Weitere Informationen

Die Forschungszulage fördert die Arbeitgeberbruttolöhne des FuE-Projektes. Dies sind beispielsweise Arbeitslöhne und Sozialversicherungsbeiträge welche durch das Bearbeiten des Projektes anfallen. Die maximale Fördersumme eines Unternehmens beträgt pro Wirtschaftsjahr 1 Millionen Euro.

Personalkosten sind nur durch die Forschungsförderung förderbar, sofern sie nicht bereits durch eine andere Förderung finanziert werden.

Interesse?

Sie haben Interesse an einer Förderung durch die steuerliche Forschungsförderung? In unserer Forschungszulage Beratung beurteilen wir Ihr Projekt. Wir prüfen ob Sie die Voraussetzungen der Forschungszulage erfüllen und stehen Ihnen im Rahmen der Beantragung mit unserem Full-Service zur Seite. Wir nehmen Ihnen die bürokratische Hürde und kümmern uns für Sie um die Beantragung.

Unsere Erstberatung ist stets kostenfrei! Füllen Sie jetzt unverbindlich unseren kostenfreien Fördercheck aus und erhalten unsere Einschätzung zu Ihrem Projekt oder kontaktieren Sie uns direkt.

Kommentar verfassen