Nachweis der Forschungstätigkeit

Ein Nachweis der Forschungstätigkeit ist einzuholen, um die Forschungszulage beantragen zu können. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), bestehend aus der AiF Projekt GmbH, der VDI Technologiezentrum GmbH und dem DLR Projektträger, prüft die Anträge stellt die Bescheinigung aus.

Wir prüfen Ihr Projekt vorab auf die Innovationskriterien und geben Ihnen in unserer Beratung eine professionelle Einschätzung.

Laut Forschungszulagengesetz müssen Forschung und Entwicklung zur systematischen Erweiterung des Wissenstandes beitragen und folgende Kriterien erfüllen:

Neuartig

Das Ergebnis ihrer Forschung muss originär sein, das bedeutet sie muss neue Strategien, neue Ideen oder neue Konzepte liefern. Wichtig: Der Faktor Mensch. Die Tätigkeit beinhaltet das Mitwirken einer Person (z.B. eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter, eine Forscherin oder einen Forscher,...).

Schöpferisch

Ihr F&E Projekt ist keine alltägliche Routinearbeit. Stattdessen entwickeln sie damit neue Ideen oder Konzepte und erweitern somit den Wissensstand. Die Ergebnisse Ihres Projekts sind völlig neu für Ihr Unternehmen und werden in dieser Form auch in Ihrem Wirtschaftszweig noch nicht genutzt.

Ungewiss

Die Ziele und Ergebnisse des FuE-Projekts sind ungewiss bzw. mit Risiko verbunden. Es besteht die Möglichkeit, dass die Ziele nicht erreicht werden. Ungewiss sind außerdem die genauen Kosten, der genaue Zeitaufwand und die Art der Ergebnisse. (z.B. erfolgreiche und positive oder negative Ergebnisse)

Systematisch

Das Projekt ist planbar. Ihnen steht für Ihr Vorhaben eine systematische Planung hinsichtlich Budget, Ressourcen (wie Finanzen, Zeit, Räumlichkeiten,...) und Personal zur Verfügung.

Übertragbar

Die Ergebnisse lassen sich übertragen. So tragen sie zum Wissensstand bei, sowohl mit positiven als auch negativen Forschungsergebnissen. Deswegen können diese von anderen nachvollzogen und reproduziert werden. Natürlich können Ergebnisse geschützt werden, dennoch ist das Nachvollziehen ein Kriterium zur Innovationsleistung.

Seit mehr als Jahren beschäftigen wir uns mit der Innovations- und Investitionsberatung. Gerne nehmen wir Ihr Projekt auf und prüfen es hinsichtlich Innovation. Mit unserer Expertise aus sämtlichen Industrie- und Technologiebereichen beraten wir Sie und sprechen unsere Handlungsempfehlung hinsichtlich der Forschungszulage aus. Bei uns ist die Erstberatung selbstverständlich kostenfrei. Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren einen Beratungstermin.

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