Schritt 1: Die Bescheinigung
Für die FuE-Projekte, die die steuerliche Forschungsförderung erhalten sollen, wird einen Antrag auf Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gestellt. Diese prüft daraufhin, ob sich die Projekte um Forschung und Entwicklung handeln, also die Kriterien des Forschungszulagengesetzes (FzulG) erfüllen. Sie legt allerdings nicht fest, in welcher Höhe die Antragsteller begünstigt werden. Der Antrag für die Bescheinigung kann vor oder während des Projektes oder nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt werden. Erst mit einer positiven Bescheinigung können Unternehmen im nächsten Schritt die Forschungszulage beantragen.