För­de­rung von For­schung und Ent­wick­lung mit der Steu­er­li­chen Forschungsförderung

Am 1. Januar 2020 trat das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft. Die steuerliche Forschungsförderung ist eine neue Möglichkeit, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu fördern.

Die steuerliche Forschungsförderung

Unabhängig von der Gewinnsituation, kann jedes steuerpflichtige, in Deutschland ansässige Unternehmen die steuerliche Forschungsförderung beantragen. Sie dient dazu, Deutschland nachhaltig zu stärken und die Forschungsaktivität von KMU zu stimulieren. FuE-Vorhaben im Sinne der Grundlagenforschung, industrielle Forschung sowie experimentellen Entwicklung erhalten die Förderung.

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüfen im Vorfeld, ob ein Unternehmen tatsächlich ein FuE-Vorhaben vorweist und es die Kriterien zur Innovation erfüllt. Bei positiver Beurteilung stellt sie eine Bescheinigung über das Vorliegen eines FuE-Vorhabens aus. Ohne diese Bescheinigung ist keine Beantragung der Forschungszulage möglich. Sobald ein solcher Nachweis der Forschungstätigkeit vorliegt, steht es dem Unternehmen frei die Förderung beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Dies ist jedoch erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres möglich, in welchem die förderfähigen Kosten entstanden sind.

Nutzen und Ziele der steuerlichen Forschungsförderung

Steuerliche Forschungsförderung

Die steuerliche Forschungsförderung hat das Ziel, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Unternehmen attraktiver zu gestalten. Somit soll Deutschland nachhaltig in der Marktwirtschaft gestärkt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), welche besonders von den Vorteilen der Förderung profitieren. Durch die Förderung erhalten Unternehmen die notwendige Flexibilität, die es für ein Forschungsprojekt benötigt. Zudem sinkt das finanzielle und wirtschaftliche Risiko welches mit dem Start eines Projekts einher geht.

Mithilfe der steuerlichen Forschungsförderung erhalten Unternehmen zudem die Möglichkeit, geeignetes Personal zu finden sowie dieses zu finanzieren. Hierdurch ist eine effektivere Forschung möglich. Zusätzlich haben Unternehmen die Option, sich durch das Beauftragen von externen Dienstleistern im Sinne der Auftragsforschung zu entlasten.

Mit der steuerlichen Forschungsförderung profitieren Unternehmen mehrfach. Zum einen wird die Hemmschwelle für den Beginn eines Projektes herabgesetzt. Zum anderen sinkt das damit verbundene Risiko deutlich. Zudem stärkt die Förderung das Unternehmen und es kann sich im besten Fall mit seiner Innovation an der Spitze des Marktes platzieren.

Was wird mit der steuerlichen Forschungsförderung gefördert?

Förderfähige Kosten im Rahmen der steuerlichen Forschungsförderung sind die Arbeitnehmerbruttolöhne der am Projekt beteiligten Mitarbeiter. Dies sind beispielsweise Arbeitslöhne und Sozialversicherungsbeiträge. Antragsteller erhalten pro Wirtschaftsjahr eine maximale Fördersumme von 1 Millionen Euro. Grundlage hierfür ist die Bemessungsgrenze. Sie liegt bei maximal 4 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr und die Förderquote beträgt 25 Prozent.

Eine doppelte Förderung ist ausgeschlossen. Es besteht somit nicht die Möglichkeit die förderfähigen Kosten sowohl durch die steuerliche Forschungsförderung und zugleich durch eine andere Förderung zu finanzieren.

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