Nutzen und Ziele der steuerlichen Forschungsförderung

Seit dem 1. Januar 2020 wird die unternehmerische Forschung und Entwicklung in Deutschland durch die steuerliche Forschungsförderung gestärkt. Die steuerliche Forschungsförderung, oder auch Forschungszulage genannt, ist neben der direkten Projektförderung eine weitere Möglichkeit, FuE-Vorhaben sowie Auftragsforschung zu fördern.

Unabhängig von Größe und Gewinnsituation kann jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland die steuerliche Forschungsförderung beantragen. Sowohl Kleinstunternehmen als auch KMU und Großunternehmen profitieren von der Förderung, jedoch werden vorrangig kleine und mittelgroße Betriebe gefördert.

Ziele der steuerlichen Forschungsförderung

Ziel der steuerlichen Forschungsförderung ist zum einen Forschung und Entwicklung für Unternehmen attraktiver zu machen und Deutschlands Unternehmen nachhaltig in der Marktwirtschaft zu stärken. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von den Vorteilen durch eine Förderung. Des Weiteren gibt die Forschungsförderung Unternehmen die notwendige Flexibilität, die es oftmals für FuE-Projekte braucht. Dadurch sinkt das Risiko eines Projektes, da die Forschungszulage am Ende des Wirtschaftsjahres ausgezahlt wird und das Unternehmen mit dem Start des Projekes nicht an die Bewilligung gebunden ist.

Forschungsförderung

Durch die steuerliche Forschungsförderung ist es den Unternehmen ebenfalls möglich, geeignetes Personal zu finden und zu finanzieren, was eine effektivere Forschung ermöglicht. Das Beauftragen und die Förderung von externen Dienstleistern im Sinne der Auftragsforschung entlastet ein Unternehmen zusätzlich.

Nutzen der Forschungszulage

Der Nutzen durch die Forschungsförderung ist mehrfach: Unternehmen wird die Hemmschwelle zum Starten eines Projektes genommen, da das finanzielle Risiko sinkt. Zudem stärken Innovationen ein Unternehmen, sodass es sich im besten Fall an der Spitze des Markts platziert. Durch das in Anspruch nehmen der Förderung können sich deutsche Unternehmen, gestärkt durch Innovationen, auf den Markt begeben und diesen maßgeblich mitgestalten.

Die Förderung

Zu den förderfähigen Kosten zählen die Arbeitgeberbruttolöhne des FuE-Projektes. Dazu zählen zum Beispiel Arbeitslöhne und Sozialversicherungsbeiträge, welche im Rahmen des FuE-Vorhabens anfallen. Forschende Firmen können pro Wirtschaftsjahr mit einer maximalen Fördersumme von 1 Million Euro rechnen. Dies ergibt sich daraus, dass die Bemessungsgrenze bei maximal 4 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr liegt und die Förderung 25 Prozent beträgt.

Eine Doppelförderung ist prinzipiell ausgeschlossen. Wenn Personalkosten bereits durch eine andere Förderung finanziert werden, kann nicht zusätzlich die Forschungszulage beantragt werden.

Weitere Informationen zur steuerlichen Forschungsförderung

Weitere Informationen zur steuerlichen Forschungsförderung finden Sie in unseren FAQs. Finden Sie kompakte Informationen und Antworten auf Ihre Fragen.

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