GRW Reform: Neuer Fokus in der Strukturpolitik

Mit den Anpassungen in der GRW Reform reagieren die Bund und Länder auf die neuen Anforderungen der Regionalwirtschaft im Zusammenhang mit der Klimadebatte und dem demografischen Wandel.

Die GRW Förderung wurde bereits in den 1970er Jahren eingeführt, um gewerbliche und regionale Investitionen zu fördern. Ziel ist es, strukturschwache Regionen zu stärken. Seither wurden über 150.000 Vorhaben angestoßen und Mittel in Höhe von 78 Milliarden Euro eingesetzt. Somit konnten rund 5 Millionen Arbeitsplätze gesichert und die Einkommensstruktur in den geförderten Regionen nachhaltig verbessert werden. Nun tritt die bis dato größte GRW Reform in Kraft.

Das ist neu mit der GRW Reform

  • Erweiterung der Zielsystematik: Das Hauptziel der Förderung ist seither, neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu sichern. Doch aktuelle Herausforderungen, wie beispielsweise der Fachkräftemangel, Innovationen, Digitalisierung und Produktivitätssteigerung schaffen mehr Bedarf an Investitionen. Somit wird das Beschäftigungsziel auf drei Punkte erweitert.
    • Standortnachteile müssen ausgeglichen werden
    • Beschäftigung schaffen und sichern
    • Transformation zur Klimaneutralität beschleunigen
  • Erleichterte Voraussetzungen: Bisher war die Exportorientierung ein großer Bestandteil der Gemeinschaftsaufgabe. Um eigenständige und regionale Entwicklung sowie Wertschöpfung zu fördern, entfällt dieser Teil zukünftig. Bisher wurden Betriebe gefördert, wenn sie ihre Produkte überregional absetzen. Zukünftig können so auch Unternehmen eine Förderung erhalten, wenn sie ausschließlich regional agieren. Auch die Voraussetzung einer Absatzstruktur entfällt. Künftig ist die Art der Tätigkeit im Fokus.
  • Fokus liegt auf Klimafreundlichkeit: um die Klimaneutralität zu fördern, erhalten forschungsintensive und zugleich klimafreundliche Investitionen erleichterte Fördervoraussetzungen. Nachhaltige Maßnahmen werden so honoriert, beispielsweise die Umgestaltung bestehender Gelände – im Gegensatz zur Erschließung neuer Infrastruktur.
  • Regionale Daseinsvorsorge: Im Mittelpunkt der Förderung stehen regionale Maßnahmen. Das heißt, Maßnahmen, die zur Verbesserung der Attraktivität eines Standorts sowie zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen, werden künftig besser unterstützt. Die Autorisierung liegt hier bei den Gemeinden, zu entscheiden, welche Maßnahmen die Förderung erhalten.

So geht es mit der GRW Reform weiter

Am 1. Januar 2023 ist dieses Regelwerk in Kraft getreten. Nun haben Länder ein Jahr das Wahlrecht, Entscheidungen nach alter oder neuer Richtlinie zu treffen.

Kontakt

GRW Reform DORUCON

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