!! Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Es ist seit dem 27. März 2024 aktiv !!
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung und steht Unternehmen seit 2020 zur Verfügung. Die steuerliche Forschungsförderung ist in einem eigenständigen Gesetz verankert (kurz: FzulG). Das Gesetz FzulG regelt somit die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen der Forschungszulage. Es handelt sich dabei um eine Form der indirekten Projektförderung, da die FuE-Projekte rückwirkend in Form einer Steuerrückzahlung gefördert werden. Bis 2024 stehen dafür rund 5,6 Milliarden Euro im Fördertopf bereit.
Alle steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland können einen Antrag stellen, unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Personalkosten, die im Rahmen von Forschung und Entwicklung entstehen sowie Forschungsausgaben an Dienstleister.
In Form einer steuerlichen Förderung am Ende des Wirtschaftsjahres.
Die Beantragung erfolgt in einem zweistufigen Antragsverfahren: Im ersten Schritt muss die Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) beantragt werden. Hier geht es vor allem um die technologische Beschreibung des Projektes, die dazu dient, die Forschung und Innovation nachzuweisen. Gewährt die BSFZ die Bescheinigung, so kann im zweiten Schritt der eigentliche Antrag zur Forschungszulage beim Finanzamt eingereicht werden.* Das Finanzamt legt dann die Höhe fest und zahlt die steuerliche Förderung mit der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer aus.
Die Bearbeitung durch die Bescheinigungsstelle kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Daher besteht ab der Jahreshälfte (Juli 2025) das Risiko, dass das Jahr 2021 nicht mehr fristgerecht rückwirkend geltend gemacht werden kann.
Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Sie eine Zusammenarbeit mit einer Fördermittelberatung in Betracht ziehen. Durch eine Partnerschaft mit Ignite Group können Ihre Anträge ordnungsgemäß und fristgerecht eingereicht werden.
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In unserer Forschungszulage Beratung erarbeiten wir für Sie ein maßgeschneiderte Förderkonzept und beraten Sie hinsichtlich Ihrer bestmöglichen Förderung.
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Wir nehmen Ihnen den organisatorischen Aufwand ab, um die Forschungszulage zu beantragen. Wir übernehmen den Antrag der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ).*
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Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen aus sämtlichen Industriebereichen in Deutschland hinsichtlich Forschung und Entwicklung, Innovation und Fördermöglichkeiten. Wir arbeiten hochgradig erfolgsbasiert. Das gibt Ihnen die Garantie, dass Sie keine hohen fixen Beratungskosten haben.
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Seit mehr als 10 Jahren beraten wir erfolgreich bundesweit kleine, mittlere und große Unternehmen aus sämtlichen Industriebereichen hinsichtlich Innovation, Investition und Förderprogrammen. In jedem Fall finden wir den geeigneten Zuschuss und übernehmen außerdem die Beantragung im Full-Service. In unserer Forschungszulage Beratung prüfen wir Ihr Projekt auf die Voraussetzungen der steuerlichen Förderung und erstellen Ihr persönliches Förderkonzept. Bei der Beantragung der Bescheinigung haben Sie keinerlei Aufwand, wir bereiten Ihre Anträge unterschriftsfertig für Sie vor und stehen außerdem bei Rückfragen der Bescheinigungsstelle und des Finanzamtes zur Verfügung.*
Nutzen Sie diese Chance, Ihnen entgehen wohlmöglich wertvolle Vorteile für Ihre Projekte und Ihr Unternehmen. Mit einer adäquaten Beratung minimieren Sie das Risiko einer Ablehnung, denn unsere Vielzahl an promovierten Naturwissenschaftlern sprechen die Sprache der Gutachter. Füllen Sie einfach unseren kostenfreien Fördercheck aus – und wir melden uns zeitnah bei Ihnen mit unserer Einschätzung und unseren Empfehlungen. Der Fördercheck ist für Sie vollkommen kostenfrei und unverbindlich.
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Wir prüfen im Rahmen unserer Beratung, ob Ihre FuE-Vorhaben für die steuerliche Forschungsförderung in Frage kommen oder andere Förderprogramme dafür geeignet sind. Dafür stellen wir Ihnen unseren kostenfreien Fördercheck zur Verfügung. So bekommen Sie zeitnah die Einschätzung unserer Berater, ob Ihre Projekte die Voraussetzung der Forschungszulage erfüllen. Können wir Ihnen somit die steuerliche Förderung empfehlen, oder kommen andere Programme in Frage, bieten wir Ihnen zudem die Antragstellung an – im Full Service. Sie haben keinerlei Aufwand – wir bereiten die Unterlagen für die Bescheinigungsstelle, als auch für das Finanzamt für Sie zur Unterschrift vor und übernehmen die Einreichung.* Auch bei Rückfragen der Prüfstellen stehen wir Ihnen zur Seite.
Ihre Ansprechpartner bei Ignite Group
Dr. Alexander Bommer
Muriel Glutting
Was wird gefördert?
Begünstigt werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der
Grundsätzlich gibt es da keine Einschränkungen. Die FuE-Projekte müssen innovativ sein, das bedeutet laut Gesetz, sie müssen zur systematischen Erweiterung des Wissenstandes beisteuern.
Außerdem ist es erforderlich, bestimmte Kriterien, die eine Innovation nachweisen, zu erfüllen.
Für alle Vorhaben, sowohl für die eigenen FuE-Projekte als auch für Auftragsforschung, die nach dem 1. Januar 2020 gestartet wurden, kann die neue Forschungszulage beantragt werden.
Ja, die Forschungszulage unterliegt der De-minimis-Verordnung. Das bedeutet, dass die Förderung, die ein Unternehmer für seine Eigenleistungen im FuE Projekt erhält, als De-minimis Beihilfe gewertet wird. Die Summe aller erteilten Beihilfen darf damit innerhalb von drei Jahren nicht höher als 200.000 Euro ausfallen.
Wer wird gefördert?
Unternehmen, unabhängig ihrer Größe oder Gewinnsituation, die in Deutschland steuerpflichtig sind, können die Forschungszulage beantragen.
Nein. Auftragsforschung innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes kann über die Forschungszulage abgerechnet werden.
Ja, auch Unternehmen in der Verlustphase können die Forschungszulage beantragen. Hier wird ggf. die Differenz der angesetzten Steuer und der Forschungsförderung gezahlt.
Wie wird gefördert?
Ja, die Arbeiten müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Gefördert wird jedoch nicht die geplante, sondern die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Hier gelten die allgemeinen Grundsätze der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff.
Jeder Mitarbeiter, der am Projekt beteiligt ist, muss gesondert geführt werden. Aus der Dokumentation muss dann erkennbar sein, wie viel von der Gesamtarbeitszeit des Mitarbeiters am Projekt gearbeitet wurde. Eine namentliche Aufführung der Arbeitnehmer ist nicht erforderlich.
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage werden die anteiligen Bruttoarbeitslöhne aller beteiligten Mitarbeiter summiert.
Die Beantragung der Forschungszulage wird elektronisch erfolgen, in Form eines amtlichen Formulars.
Die Forschungszulage wird im Rahmen der nächsten Einkommens- und Körperschaftssteuer durch Anrechnung berücksichtigt. Fällt die Forschungszulage höher aus als die Einkommens- und Körperschaftssteuer wird die Differenz ausgezahlt.
Wann wird gefördert?
Die Forschungszulage wird nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem das FuE Projekt stattgefunden hat bzw. in dem die Kosten entstanden sind, beim zuständigen Finanzamt beantragt.
Der Antrag auf Bescheinigung der Forschungstätigkeit kann hingegen auch bereits vor, während oder nach dem Projekt gestellt werden.
Nein, es gibt keine konkrete Deadline. Ein Antrag kann bis zu vier Jahre nach Entstehung des Anspruches gestellt werden.
Bescheinigungsstelle (BSFZ)
Die Bescheinigung wird zum Nachweis der Forschungstätigkeit benötigt. Dies ist Voraussetzung zur Beantragung der Forschungszulage.
Die Bescheinigungsstelle prüft Projekte auf Innovationskriterien. Diese dienen dem Nachweis der Innovationshöhe. Laut Forschungszulagengesetz sind folgende Kriterien zu erfüllen:
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist ein Konsortium, bestehend aus der AiF Projekt GmbH, der VDI Technologiezentrum GmbH und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR Projektträger).
Der Antrag auf die Bescheinigung soll elektronisch, über ein Web-Portal, erfolgen. Wichtig ist, dass die Forschungstätigkeit die Merkmale eines FuE-Projektes beinhaltet. Daraufhin prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage den Antrag und wird bei Bedarf weitere Unterlagen anfordern. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Bescheinigung erstellt und dem Antragssteller übermittelt.
Weitere Fördermöglichkeiten
Nein, eine Doppelförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das heißt, werden die Personalkosten Ihres FuE-Projektes bereits durch ein Förderprogramm gefördert, kann dafür die Forschungszulage nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich gibt es attraktive Förderprogramme, die bei FuE-Projekten genutzt werden können. Wir empfehlen in jedem Fall eine Beratung zur Wahl der bestmöglichen Förderung.
*Hinweis: Sofern die Tätigkeiten unter das Steuerberatergesetz fallen, werden diese durch unseren Kooperationspartner durchgeführt oder Ihren Steuerberater. Durch die enge Zusammenarbeit ist es für Sie wie aus einer Hand.