Die steuerlichen Forschungszulage können alle steuerlichen Unternehmen, egal welcher Größe, Branche oder Gewinnsituation beantragen. Dabei wird speziell die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung begünstigt. Im Gegensatz zur ZIM Förderung gilt die Forschungszulage als kurzfristige, aber dennoch nicht vernachlässigbare Alternative.
Wie geht es mit ZIM weiter?
Anfang Oktober 2021 gab das Bundeswirtschaftsministerium bekannt, dass die ZIM Förderung pausiert werden muss. Aufgrund der hohen Anfrage seien die Mittel bereits ausgeschöpft. Mit einem optimistischen Blick in Richtung Zukunft können wir jedoch hoffen, dass das ZIM Budget mit Veröffentlichung des Bundeshaushalts im Sommer erhöht und somit die Fortsetzung des ZIM Programms gesichert ist.
Bis dahin heißt es: nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern sich von den Experten von DORUCON eine professionelle Beratung einholen!
Wer Wie Was? Alles zur steuerlichen Forschungszulage
Mit dieser Förderung können die Unternehmen 25 Prozent ihrer Aufwendungen für FuE-Personalkosten vom Finanzamt, rückwirkend bis Januar 2020, erstattet bekommen. Maximal können mit dem zweistufigen Antrag auf steuerliche Forschungszulage 1 Millionen Euro Förderung pro Wirtschaftsjahr gewonnen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Kleinst-, Mittelständisches oder großes Unternehmen handelt, aus welcher Branche das Unternehmen stammt oder wie die Gewinnsituation aussieht. Die einzige Voraussetzung ist es ein steuerpflichtiges Unternehmen mit Sitz in Deutschland zu sein.
Wie läuft die Antragstellung zur Forschungszulage ab?
Step 1
Zur erfolgreichen Beantragung der Forschungsförderung ist ein Nachweis der Forschungstätigkeit notwendig. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) stellt diesen Nachweis aus. Im vergangenen Jahr lag die Erfolgsquote der positiv ausfallenden Bescheinigungen beispielsweis bei 83 Prozent.
Step 2:
Der im ersten Schritt von der BSFZ ausgestellte Nachweis des FuE-Vorhabens wird beim Finanzamt eingereicht und die Förderung daraufhin beantragt. Mit der Steuer am Ende des Wirtschaftsjahres erfolgt dann die Auszahlung der steuerlichen Forschungszulage.
Was fördert die steuerliche Forschungszulage?
Eigenbetriebliche Entwicklungsvorhaben | Kooperationsprojekte mit Partnern | Auftragsforschung |
Laut Forschungszulagengesetz (FZulG) müssen dazu folgende Kriterien erfüllen sein: – neuartig – schöpferisch – ungewiss – systematisch – übertragbar | Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: – Einzelprojekte in Unternehmen – Kooperationsprojekte mit mindestens einem nicht verbundenen Unternehmen – Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen | Bei Vergabe eines Forschungsauftrags an einen externen Auftragnehmer oder Dienstleister erhalten Sie ebenfalls die steuerliche Forschungszulage |
Die Forschungsförderung hat im direkten Vergleich mit der ZIM Beratung einige Nachteile ist aber besonders für eine kurz- bis mittelfristige Planung besonders gut geeignet. Außerdem ist hier ein weiterer Vorteil, dass der Projektstart sehr flexibel ist, da es keine festen Fristen gibt und durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) ein Rechtsanspruch besteht.
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