83 prozentige Erfolgsquote bei Beantragung der Forschungszulage

Eine 83 prozentige Erfolgsquote bei Beantragung der Forschungszulage zeigt eine neue Auswertung der Bundesregierung der steuerlichen Forschungsförderung. Bis zum jetzigen Zeitpunkt gingen bereits rund 2.417 Anträge bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) ein.

Auswertung im Bezug auf Unternehmensgröße und Wirtschaftszweig

UnternehmensgrößeAnträge
0-9507
10-49638
50-249579
>250653
ohne Zuordnung40

Die eingegangenen Anträge verteilen sich gleichmäßig auf die verschiedenen Unternehmensgrößen. Den größten Anteil an Anträgen vertreten jedoch größere Unternehmen (über 250 Mitarbeiter). Im Prinzip gibt es keine Begrenzung, welche Unternehmen Anträge stellen dürfen, da die Forschungszulage offen für alle großen sowie kleinen Unternehmen ist. Somit dient die Forschungszulage als Ergänzung zur klassischen Projektförderung. Durch die Forschungszulage haben somit sogar Unternehmen die Möglichkeit eine FuE-Förderung wahrzunehmen, die zum Beispiel keinen Zugang zu Projektförderungen (z.B. ZIM) erhalten können.

Die Forschungsförderung ist zudem ein branchenoffenes Förderprogramm. Die meisten Förderanträge wurden aus dem Bereich Maschinenbau eingereicht. Außerdem reichten auch viele Anträge aus den Bereichen EDV-Branche, optische Erzeugnisse sowie der chemische Industrie ein.

Nur 2 Schritte zur Forschungszulage

Beantragung der Forschungszulage

Als ersten Schritt zur Forschungszulage ist es notwendig die Bescheinigung zu Beantragen. Die Bescheinigung dient als Nachweis, dass das Unternehmen Forschung betreibt. Die Beantragung kann sowohl vor, während als auch nach dem Forschungsprojekt stattfinden. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) überprüft anschließend, ob das Projekt die Voraussetzungen des Programm erfüllt. Darauf hin wird bei einer positiv ausfallenden Beurteilung den Antragstellern die Bescheinigung ausgestellt.

Ganze 83 Prozent der bis zum 30. Juni 2021 eingereichten Anträge haben die positiv ausfallende Bescheinigung erhalten.

Danach beantragen die Unternehmen in einem zweiten Schritt die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt. Dies geschieht anschließend mit der Festlegung der Steuer am Ende des Wirtschaftsjahres. Anschließend legt das Finanzamt die Höhe der Forschungszulage fest und erteilt dem Unternehmen mit der Steuer den Zuschuss. Die Antragstellung ist seit April 2021 beim Finanzamt möglich. Seit Beginn und bis zum jetzigen Zeitpunkt sind bereits 320 Anträge eingegangen.

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