Innovative Betriebe werden mit der Forschungszulage begünstigt, so lautet es im Artikel des Creditreform Magazin. Dennoch gäbe es Unterschiede für Unternehmen. Größere Unternehmen können durchaus von der Förderung profitieren, für kleinere oder mittelständische Unternehmen sei es schon etwas schwieriger. Denn oftmals kommen profitablere Fördermöglichkeiten für diese Unternehmen in Frage.
Ein weiteres Beispiel verdeutlicht, für wen der Steuervorteil in Frage kommt:
- schnelllebige Projekte mit wenig Planungsvorlauf, die für die umständlichen Antragsformalien der Projektförderung nicht in Frage kommen
- Projekte, bei denen mehr als vier Mitarbeiter in Vollzeit in der Forschung arbeiten
- Unternehmen, die einen hohe Anzahl an Auftragsforschung vorweisen können.
Auch sei der Fördersatz (25 Prozent) zu gering als dass aufwendige Projekte davon profitieren können. So fördern klassische Förderprogramme auch Material, Geräte oder Gemeinkosten.
DORUCON Geschäftsführer Dr. Jörg Rupp bezeichnet das Gesetz als „zweischneidiges Schwert“. Einerseits können Unternehmen, die zwischen 250 und 1.000 Mitarbeitern beschäftigen, durchaus von der Forschungszulage profitieren. Bisher sind sie oftmals von den Fördertöpfen des Mittelstandes ausgeschlossen. Andererseits bestünde die Gefahr, dass attraktive Förderprogramme im Endeffekt darunter leiden: denn das Budget der Förderungen steigt mit dem Inkrafttreten neuer Gesetze nicht. Befürchtung sei es, dass kleinen Unternehmen, die Innovationen hervorbringen und sich als Marktführer in ihren Nischen behaupten, weniger Mittel zur Verfügung stehen werden.
Hier geht es zum kompletten Artikel „Forschen und Fördern“.
Bei Fragen zur Forschungszulage oder weiteren Fördermöglichkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.