Innerhalb von sieben Monaten ist bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) die doppelte Anzahl an Anträgen eingegangen. Seit Start des Förderprogramms im Januar 2020 wurden insgesamt schon 5.504 Anträge eingereicht.
Facts & Figures Forschungszulage
Die steuerliche Forschungszulage basiert auf dem Forschungszulagen Gesetz (FzulG). Mithilfe des Förderprogramms werden Forschung- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen mit 25 Prozent auf Personalkosten, inkl. Sozialabgaben bezuschusst. Bis zu 1 Millionen Euro an Zuschuss können Unternehmen beantragen, und das rückwirkend bis 2020. Diese werden dann am Ende des Wirtschaftsjahres mit der Steuer ausgezahlt, daher auch der Name steuerliche Forschungsförderung. Das Förderprogramm ist für alle Unternehmensgrößen zugänglich und ist jedes Jahr erneut beantragbar.
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Bis 31. Januar 2022 hat die Bescheinigungsstelle bereits 4.209 Einreichungen begutachtet und beschieden, insgesamt haben davon 3.328 eine positive Bescheinigung erhalten.
Anträge nach Unternehmensgröße
Bei der letzten Zwischenbilanz zur Forschungszulage haben die großen Unternehmen den größten Anteil ausgemacht, doch auch der Anteil der kleinen und mittleren Unternehmen hat nun deutlich zugelegt.
Wie stelle ich Anträge für die Forschungszulage
Die Antragstellung läuft in zwei Schritten ab.
Schritt 1
Im ersten Schritt muss ein technischer Projektantrag ausgearbeitet werden, welcher dann zur Überprüfung an die Bescheinigungsstelle gesendet wird. Das Projekt wird anhand verschiedener Kriterien bewertet. Bei positivem Beschied bekommt das Unternehmen einen Nachweis ausgestellt, der die Forschungstätigkeit belegt.
Schritt 2
Wurde der Nachweis auf Forschungstätigkeit ausgestellt ist nun die Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt möglich.
Die Auszahlung erfolgt mit der folgenden Einkommens- und Körperschaftssteuer und wird auf die festgesetzte Steuer angerechnet.
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Weitere Infos
Kleine Anfrage an den Bundestag – alle Zahlen zum Nachlesen